Das Reinheitsgebot von 1434

Das erste deutsche städtische Reinheitsgebot für Bier wurde 1434 im thüringischen Weißensee festgeschrieben. Im "Stat Buch" von 1434 entdeckte man eine "Statuta thaberna" , die Gesetze über das Benehmen in Wirtshäusern und das Brauen von Bier zusammenfasst. Darin heißt es übertragen: „Zu dem Bier brauen soll man ... nichts anderes geben als Hopfen, Malz und Wasser ('hophin malcz und wasser').“

Im romanischen Rathaus von Weißensee befindet sich eine kleine Privatbrauerei. Der Besucher kann hier das „Weißenseer Ratsbräu“ in stimmigem Ambiente genießen und vom Brauer Matthias Schrot Wissenswertes über die Kunst des Bierbrauens erfahren.

In Erinnerung an das Reinheitsgebot zum Bierbrauen von 1434 wird seit seiner Entdeckung im Jahr 1998 alljährlich in Weißensee das „Weißenseer Bierfest“ gefeiert.

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