Das Bierlied „BÄHBÄCHERN“ – © Pamapatut

Weißensee im Jahr 1434, der städtische Schreiber nimmt ein neues Pergament, greift zum Federkiel und arbeite weiter am Stat Buch. Alle städtischen Verordnungen wollen die Ratsherren schriftlich fixiert wissen. Jeder, der zu den Markttagen nach Weißensee kommt, soll wissen, dass rohes Fleisch nur auf weißem Leinentuch feilgeboten werden darf. Man findet hier die wohl älteste Straßenreinigungssatzung „Niemand soll Asche, Mist noch keinerlei anderen Unflat vor seine Türe tragen oder ausschütten, es sei denn er wolle es von Stund an wegtragen oder wegfahren lasen.“ Dann sind es 1434 auch die Wirtshausregeln, die in der Statuta taberna festgelegt werden und der Schreiber bringt folgende Formulierung auf das Pergament: „Ayn sal auch nicht in die bier weder harcz noch keynerleie andere ungefercke dar zcu nicht thun danne hophin, malcz und wasser.“ Ins heutige Beamtendeutsch übersetzt, heißt das nichts anderes als: „Zu dem Bier brauen soll man … nichts anderes geben als Hopfen, Malz und Wasser (‚hophin malcz und wasser‘).“ Was bedeutet das für Weißensee?

Hier wurde, nach aktuellem Stand der Forschung – nachweislich das erste noch heute gültige Reinheitsgebot zum Brauen von Bier niedergeschrieben. Die Wiege der deutschen Braukunst liegt also in Thüringen. Und was liegt näher, als in Weißensee ein Bier nach diesem Reinheitsgebot zu brauen. Genießen sie das „Weißenseer Ratsbräu“ am besten im historischen Ambiente der Ratsbrauerei.

Standort

Statuta taberna
Heilige Elisabeth, Hoftag 1225 und Rosenwunder in Weißensee
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