Neues aus dem Rathaus
Die Stadt Weißensee hat die TEAG Thüringer Energie AG beauftragt, eine kommunale Wärmeplanung gemäß des Technischen Annex der Kommunalrichtlinie zu erstellen.

Steckbrief Kommunale Wärmeplanung der Stadt Weißensee
Durch die Stadtverwaltung Weißensee wurde im vergangenen Jahr im Rahmen der Kommunalrichtlinie (https://www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie) ein Antrag zur Förderung der kommunalen Wärmeplanung gestellt. Dieser wurde nun mit dem Zuwendungsbescheid vom 07.03.2024 unter dem Förderkennzeichen 67K27796 bewilligt.
Die Stadt Weißensee hat die TEAG Thüringer Energie AG beauftragt, eine kommunale Wärmeplanung gemäß des Technischen Annex der Kommunalrichtlinie zu erstellen.
Gemäß Art. 13 Abs. 3 der Datenschutz-Grundverordnung besteht keine Pflicht zur Information der betroffenen Personen durch die zur Datenübermittlung angehaltenen Energieunternehmen und öffentlichen Stellen. Zum Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen Personen haben die Kommunen die Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 3 und Artikel 14 Absatz 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung ortsüblich bekanntzumachen.
Unter Beachtung von Art. 13 Abs. 3 und Art. 14 Abs. 1 und 2 der Datenschutz-Grundverordnung, teilt die Verwaltung der Stadt Weißensee Folgendes mit:
Die Stadt Weißensee beabsichtigt nicht, die Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den die Daten erhoben wurden. Andernfalls stellt die Verwaltung betroffenen Personen vor einer Weiterleitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen gemäß Datenschutz-Grundverordnung Art. 13 Abs. 2 zur Verfügung.
Die zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung erforderlichen Daten werden durch die TEAG Thüringer Energie AG (Auftragnehmer) und die EnergyEffizienz GmbH (Unterauftragnehmer) auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung verarbeitet. Dabei werden Daten zum Energie- oder Brennstoffverbrauch sowie zum Stromverbrauch für Heizzwecke erfasst.
Die Daten werden nach der Verarbeitung bzw. Erstellung der kommunalen Wärmeplanung gelöscht. Es besteht ein Auskunftsrecht gegenüber den verantwortlichen Stellen. Darüber hinaus besteht ein Recht auf Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung und ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie des Rechts auf Datenübertragbarkeit sowie ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Als Informationsquelle dienen die Auskünfte der Bezirksschornsteinfegermeister und die für die Stadt Weißensee zuständigen Energieunternehmen (Strom-, Gas- und Wärmenetzbetreiber).
Zweck der kommunalen Wärmeplanung ist es, die Wärmeversorgung der Gebäude innerhalb unserer Kommune unter der Prämisse der Treibhausgasreduktion, bzw. der ab 2045 geltenden Treibhausgasneutralität abzusichern. Hierzu ist zu prüfen, wie und mit welchen Leistungen die Gebäude unter Berücksichtigung der vorgelagerten Versorgungsnetze, wie z. B. mit Nah- oder Fernwärme, mit Strom betriebenen Wärmepumpen oder ein eventuell dann vorhandenes Wasserstoffnetz beheizt werden können.
Es ist vorgesehen, die erste kommunale Wärmeplanung bis zum 31.03.2025 abzuschließen. Dazu werden derzeit die für die Vergabe notwendigen Ausschreibungsunterlagen erarbeitet. In den Folgejahren wird die kommunale Wärmeplanung kontinuierlich fortgeführt. Auf dieser Seite können Sie sich über den weiteren Verlauf der kommunalen Wärmeplanung informieren.
Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Dorfentwicklung 2027–2031: Neue Fördermöglichkeiten für die Ortsteile der Stadt Weißensee
Gute Nachrichten für die Ortsteile der Stadt Weißensee: Herrnschwende mit Nausiß, Ottenhausen, Scherndorf mit Schönstedt und Waltersdorf wurden in das Thüringer Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen. Damit stehen in den Jahren 2027 bis 2031 Fördermöglichkeiten für kommunale und private Vorhaben zur Verfügung. Damit können auch private Eigentümerinnen und Eigentümer von finanziellen Zuschüssen für die Sanierung und Gestaltung ihrer Gebäude und Grundstücke profitieren.
Die offizielle Aufnahme in das Förderprogramm erfolgte am 14. September 2026 im Beisein von Vertreterinnen und Vertretern der Stadtverwaltung Weißensee.
Am 14. September 2026 wurde die Aufnahme der Weißenseer Ortsteile in das Thüringer Dorfentwicklungsprogramm offiziell bestätigt. Im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung nahm Bürgermeister Herr Daniel Ecke die Anerkennungsurkunde für die neue Förderperiode von Thüringens Landwirtschaftsministerin Colette Boos-John entgegen.
Grundlage für die erfolgreiche Bewerbung ist das gemeinsam erarbeitete Gemeindliche Entwicklungskonzept (GEK). Darin wurden die Stärken, Herausforderungen und Entwicklungsmöglichkeiten der einzelnen Ortsteile untersucht sowie Ziele und Maßnahmen für ihre zukünftige Entwicklung festgelegt.
Mit der Aufnahme in das Förderprogramm besteht nun die Möglichkeit, diese Ziele schrittweise umzusetzen und die Lebensqualität in unseren Dörfern nachhaltig zu verbessern.
Fördermöglichkeiten auch für private Eigentümer und Vereine
Nicht nur die Stadt Weißensee kann Fördermittel für öffentliche Projekte beantragen. Auch private Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Vereine haben die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für geeignete Bau- und Sanierungsmaßnahmen zu erhalten.
Ziel der Förderung ist es, vorhandene Gebäude zu erhalten, ortstypische und historische Bausubstanz zu bewahren und das Erscheinungsbild unserer Dörfer zu stärken.
Förderfähig können beispielsweise folgende Maßnahmen sein:
- Sanierung und Erneuerung von Dächern und Dacheindeckungen
- Instandsetzung und Gestaltung von Fassaden
- Erneuerung und Aufarbeitung von Fenstern, Türen und Toren
- Erhaltung und Wiederherstellung ortstypischer Bauelemente
- Gestaltung und Aufwertung von Höfen und Außenanlagen
Ob ein Gebäude und die geplanten Arbeiten tatsächlich förderfähig sind, wird im Rahmen einer individuellen Beratung geprüft. Dabei spielen insbesondere das Alter, der Zustand und die ortsbildprägende Bedeutung des Gebäudes sowie die geplante Gestaltung eine Rolle.
Wie hoch ist die Förderung?
Für geeignete private Vorhaben können nach den derzeit geltenden Förderbedingungen 35 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss gewährt werden. Die maximale Förderung beträgt 30.000 Euro pro Gebäude bzw. Vorhaben. Voraussetzung ist ein förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen von 7.500 Euro. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Wichtig ist, dass mit den geplanten Maßnahmen grundsätzlich erst nach Erteilung des Förderbescheides begonnen werden darf. Eigentümerinnen und Eigentümer sollten deshalb rechtzeitig eine Beratung in Anspruch nehmen, bevor sie Aufträge vergeben oder mit den Arbeiten beginnen.
Kostenlose Beratung für interessierte Eigentümer
Für Eigentümerinnen und Eigentümer, die eine Sanierung oder andere bauliche Maßnahmen planen, wird eine kostenlose Beratung angeboten.
Diese übernimmt die KGS Planungsbüro Helk GmbH aus Mellingen. Im Rahmen der Beratung können die geplanten Maßnahmen besprochen, die Fördermöglichkeiten geprüft und Fragen zur Antragstellung geklärt werden.
Ansprechpartnerin:
KGS Planungsbüro Helk GmbH
Frau Seidel
Telefon: 036453 86513
E-Mail: seidel@helk.de
Interessierte können sich direkt an Frau Seidel wenden, um ihre geplanten Vorhaben zu besprechen und die weiteren Schritte abzustimmen.
Gemeinsam die Zukunft unserer Dörfer gestalten
Mit der Aufnahme in das Thüringer Dorfentwicklungsprogramm ergeben sich für die Ortsteile der Stadt Weißensee neue Möglichkeiten, wichtige Vorhaben in den kommenden Jahren umzusetzen.
Dabei spielen auch private Maßnahmen eine wichtige Rolle. Die Sanierung älterer Gebäude, der Erhalt historischer Bausubstanz und die Gestaltung von Höfen und Grundstücken tragen wesentlich dazu bei, das Erscheinungsbild der Orte zu erhalten und die Wohn- und Lebensqualität zu verbessern.
Die Stadt Weißensee möchte deshalb möglichst viele Eigentümerinnen und Eigentümer ermutigen, sich über die Fördermöglichkeiten zu informieren und geplante Arbeiten frühzeitig beraten zu lassen.
Übersichtsplan Bauabschnitte OT Scherndorf
Übersichtsplan Baubereich außerorts L 2133
Detaillierte Informationen sind über das Planungsbüro Ingenieurbüro John & Stolze GmbH erhältlich bzw. Baupläne sind im entsprechenden Baucontainer vor Ort einsehbar.
Zu aktuellen Informationen für Eltern und Schüler der Traumzauberbaum-Schule
Neues Kontaktbüro der ThINKA in Weißensee eröffnet:
Langer Damm 2 in 99631 Weißensee
Montags von 08:00 bis 12:00 Uhr

