Parkordnung
Das Betreten des Gartens geschieht auf eigene Gefahr
Mit der Entrichtung des Eintrittspreises wird dies ausdrücklich anerkannt und die Parkordnung zur Kenntnis genommen und akzeptiert.
Der Garten ist grundsätzlich den Fußgängern vorbehalten.
Der Besucher haftet für alle von ihm verursachten Schäden.
Die gesamte Anlage ist videoüberwacht.
Im Chinesischen Garten und zur Sicherheit der Besucher ist es nicht gestattet:
Hunde und andere Tiere mitzuführen
Rauchen im gesamten Gelände und Gebäuden
Kraftfahrzeuge, Mofas, Fahrräder, (auch: Skateboards, Kickboards, Rollschuhe und Ähnliches) mitzunehmen
Schuss-, Hieb- und Stichwaffen mitzuführen
die Gartenwege zu verlassen
Pflanzen oder Teile davon zu entfernen, mitzunehmen oder sonst zu beschädigen
Abfälle jeglicher Art wegzuwerfen oder zurückzulassen, zu lagern, Feuer anzulegen oder zu grillen
Gärtnerische Anlagen zu betreten und Steinfelsen zu beklettern
Musik abzuspielen oder zu musizieren
im Teich zu baden, zu angeln sowie das Fahren von ferngesteuerten Booten
Ball- oder andere Sportspiele zu betreiben
Werbetafeln aufzustellen, Plakate oder Schilder anzubringen
Handzettel, Flugblätter, Werbeprospekte oder andere Druckerzeugnisse abzulegen oder zu verteilen
Handel oder Gewerbe zu treiben
Demonstrationen durchzuführen
Essen und Trinken, außer im Terrassenbereich
Kostenlos eingelassen in den Chinesischen Garten werden:
in Weißensee mit Hauptwohnsitz gemeldete Bürgerinnen und Bürger
Kinder bis 6 Jahre
Eine erforderliche Begleitperson für Schwerbehinderte
Grundschulklassen und Kindergartengruppen in Trägerschaft der Stadt Weißensee nach vorheriger Anmeldung, sowie das notwendige Aufsichtspersonal
die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Weißensee und
Hochzeitspaare, welche sich im Chinesischen Garten trauen lassen, inklusive aller Gäste, nach Entrichtung der Gebühr für die Trauung
Busfahrer und Reiseleiter von Reisegruppen, welche den Garten besuchen
Fotografie im Chinesischen Garten
Professionelle Fotografen/-innen, Modefotografen/-innen, Hochzeitsfotografen/-innen und Amateur-Fotografen/-innen, die den Chinesischen Garten für Shootings und Fotostrecken aller Art als Fotokulisse nehmen und die Fotos zu professionellen Zwecken nutzen (Vereinszeitungen, Plakaten, Veröffentlichung im Internet, eigene Homepage, etc.), haben eine Pauschalgebühr von 25,00 Euro für kommerzielle Fotografie zu entrichten.
Für diese Gebühr erhält der / die Fotograf/-in neben der Fotoerlaubnis eine Quittung. Die damit erteilte Fotoerlaubnis gilt nur am Ausstellungstag und ist nicht übertragbar.
Pressefotografen/-innen, die im Rahmen einer Berichterstattung im Chinesischen Garten fotografieren, sind von dieser Regelung ausgenommen.
Werden Aufnahmen zur rein privaten Nutzung gemacht, d.h. z.B. Erinnerungsfotos, entfällt diese Gebühr.
Der Einsatz von Stativen, Blitzlicht und dergleichen ist nicht möglich.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es nicht erlaubt ist, die Wege zu verlassen.
Trauungen
Von April bis einschließlich Oktober kann immer samstags und zu den üblichen Bürozeiten des Standesamtes im chinesischen Hochzeitspavillon standesamtlich geheiratet werden. Die Gebühr beläuft sich auf 250,00 Euro. Genaue Informationen erhalten Sie über das Standesamt der Stadtverwaltung oder über E-Mail an info@weissensee.de
Führungen
Führungen nach Anmeldung (Stadtinformation) sind möglich.
Eintrittspreise: Die aktuelle Eintrittspreise finden sie unter Öffnungszeiten und Preise
Um einen reibungslosen Besuch zu gewährleisten, bitten wir Sie, folgendes zu beachten: Schulklassen und Kindergartengruppen müssen stets beaufsichtigt und geschlossen geführt werden. Der Chinesische Garten ist kein Spielplatz. Den Anweisungen der Parkaufsicht, die im Rahmen ihrer Zuständigkeit das Hausrecht ausübt, ist in jedem Fall Folge zu leisten.
Wir bitten unsere Besucher, Verstöße gegen diese Parkordnung oder andere Vorkommnisse den Mitarbeitern der Parkaufsicht unverzüglich mitzuteilen.
Zuwiderhandlungen gegen diese Parkordnung können als Hausfriedensbruch geahndet werden.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt im Chinesischen Garten.
Weißensee, den 15. März 2017
Der Bürgermeister