Dem Landgrafen Wilhelm III., auch Wilhelm der Tapfere genannt – er lebte von 1424 bis 1482 – verdankt Thüringen seine erste Verfassung. Bevor die Kampfhandlungen im Sächsischen Bruderkrieg zwischen ihm und seinem Bruder ausbrachen, berief Wilhelm III. am 9. Januar 1446 einen allgemeinen Landtag im thüringischen Weißensee ein. Dort ließ er sich als neuer Landesherr huldigen und die Belehnungen der Grafen und Herren in Thüringen erneuern. Ziel war es, sich die erforderliche Unterstützung der Stände zu sichern. Schließlich befürchtete Wilhelm III. eine militärische Invasion seines Bruders Friedrich II. Deshalb wurde auf dem Weißenseer Landtag von 1446 in aller Eile eine Landesordnung verabschiedet, die die Erste in der Geschichte Thüringens und eine der frühesten im deutschsprachigen Raum ist. Diese erste Thüringer Landesordnung trägt in ihrem Wesen den Status einer heute geläufigen Landesverfassung. Der Landtag von 1446 wird als Vorläufer des modernen Parlamentarismus in Thüringen und als Gründungsversammlung einer inzwischen über 550-jährigen Thüringer Verfassungstradition jährlich im Januar mit dem „Tag des Tapferen“ im historischen Rathaus der Stadt Weißensee gewürdigt.